Dr. Wilfried Hackmann , Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Springe direkt:

Gastronews

Corona-Pandemie: Geänderte Umsatzsteuersätze in der Gastronomie

Temporäre Regelungen für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen ...mehr

Sachentnahmen im zweiten Halbjahr 2020

Pauschsätze ab 1.7.2020 für Speisen und Getränke ...mehr

Umrüstung der elektronischen Kassensysteme

Übergangsfristen und steuerliche Behandlung der Kosten ...mehr

Corona-Gutscheine

Umsatzsteuer bei Ausgabe und Einlösung ...mehr

Prüfungsschwerpunkt Gastronomie 2020

Die Gastronomie zählt traditionell zu jenen Branchen, in denen besonders viel mit Bargeld bezahlt wird. ...mehr

Rechnungsangaben bei „Business Packages“

Die Finanzverwaltung lässt in Abschnitt 12.16 Abs. 10 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses diverse Vereinfachungen zu. ...mehr

Corona-Pandemie: Geänderte Umsatzsteuersätze in der Gastronomie

Illustration

Befristete ermäßigte Umsatzsteuersätze

Den von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Hoteliers und Gastronomen wurden mit dem ersten Corona-Steuerhilfegesetz (v. 29.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) durch Steuerermäßigungen bei der Umsatzsteuer finanzielle Entlastungen gewährt. Für zwischen dem 1.7.2020 und dem 1.7.2021 erbrachte Lieferungen und Leistungen müssen Hoteliers und Gastronomen nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz verrechnen. Der ermäßigte Steuersatz gilt auch dann, wenn die Speisen zum sofortigen Verzehr im Restaurant abgegeben werden.

Weitere allgemeine Umsatzsteuersenkung

Darüber hinaus wurde der ermäßigte Steuersatz durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz (v. 30.06.2020, BGBl 2020 I S. 1512) bis 31.12.2020 von 7 % auf 5 % herabgesetzt. Damit gelten für Hotel- und Gastronomiebetriebe folgende Umsatzsteuersätze: 5 % für alle Leistungen bis 31.12.2020 bzw. 7 % für alle Leistungen vom 1.1.2021 bis 30.6.2021. Maßgebend für die Anwendung der ermäßigten Umsatzsteuersätze ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird (BMF Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 - S 7030/20/10009:004, Rdn. 4).

Ausnahme Getränke

Die temporären Umsatzsteuersenkungen gelten nicht für die Abgabe nichtalkoholischer und alkoholischer Getränke.

Aufteilung bei Pauschalangeboten

Verrechnet der Gastronom/Hotelier für Speisen und Getränke einen Pauschalpreis (All-inclusive-Preis), kann für den Regelsteuersatz unterliegende Getränkeabgaben ein Entgeltanteil von 30 % des Pauschalpreises angesetzt werden (BMF Schreiben v. 2.7.2020, III C2-S 7030/20/10006:006, zur Aufteilung/Rechnungsstellung bei Pauschalangeboten siehe Beitrag auf Seite 4).

Stand: 29. September 2020

Bild: Fokussiert - stock.adobe.com

hCards

Dr. Wilfried Hackmann
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Wilfried Hackmann Steuerberater und Wirtschaftsprüfer work Bahnhofstraße 61 65185 Wiesbaden Deutschland work 0611 – 26768 - 0 fax 0611 – 379589 www.hackmann-stb-wp.de
Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20