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Vorsteuerabzug auch bei Bewirtungsrechnungen an Arbeitnehmer

Keine Berichtigungspflichten bei Kleinbetragsrechnungen ...mehr

Hinzuschätzungen im Gastronomiebetrieb

Geringfügige Mängel berechtigen nicht zu einer Hinzuschätzung ...mehr

Wann das Finanzamt einen Prüfer schickt

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Betriebsschließungsversicherung

Kein Leistungsanspruch für coronabedingte Schließungen ...mehr

Kauf eines Hotelappartements

Vorsteuerabzug trotz fünfwöchiger Eigennutzung ...mehr

Umsatzsteuer: Regelsteuersatz auch ohne eigenen Verzehrbereich

unterschiedlichen Umsatzsteuersätze für die Abgabe von Speisen müssen beachtet werden ...mehr

Steuerfreie Trinkgelder richtig verbuchen

Trotz der Steuerfreiheit müssen Trinkgelder verbucht werden ...mehr

Online-Vermietungsportale auskunftspflichtig

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Übernachtungssteuer

Städte und Gemeinden belasten die Tourismusbranche stets mit neuen Steuern. So erhebt die Stadt Köln eine Kulturförderabgabe, die im Ergebnis eine Übernachtungssteuer ist. Zahlreiche Privatanbieter vermieten Zimmer in Köln über diverse Internetplattformen. Die Stadt Köln hat von dem Betreiber einer solchen Internetplattform zwecks Erhebung der Übernachtungssteuer die Herausgabe der Namen aller registrierten Privatvermieter gefordert.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jüngst eine gegen die Auskunftspflichten gerichtete Berufungsklage des Internetportal-Betreibers abgelehnt. Damit wurde der Beschluss der Vorinstanz (Verwaltungsgericht – VG-Köln Az. 24 K 7563/16) rechtskräftig (OVG Münster, Urteil vom 26.4.2021, 14 A 2062/17).  Nach dem rechtskräftigen Beschluss des VG dürften auch andere Kommunen Auskunftsersuchen an Online-Dienste stellen.

Stand: 29. September 2021

Bild: fotomek - stock.adobe.com

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Dr. Wilfried Hackmann
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