Dr. Wilfried Hackmann , Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Springe direkt:

Gastronews

Vorsteuerabzug auch bei Bewirtungsrechnungen an Arbeitnehmer

Keine Berichtigungspflichten bei Kleinbetragsrechnungen ...mehr

Hinzuschätzungen im Gastronomiebetrieb

Geringfügige Mängel berechtigen nicht zu einer Hinzuschätzung ...mehr

Wann das Finanzamt einen Prüfer schickt

Häufige Anlässe für eine Betriebsprüfung ...mehr

Betriebsschließungsversicherung

Kein Leistungsanspruch für coronabedingte Schließungen ...mehr

Kauf eines Hotelappartements

Vorsteuerabzug trotz fünfwöchiger Eigennutzung ...mehr

Umsatzsteuer: Regelsteuersatz auch ohne eigenen Verzehrbereich

unterschiedlichen Umsatzsteuersätze für die Abgabe von Speisen müssen beachtet werden ...mehr

Steuerfreie Trinkgelder richtig verbuchen

Trotz der Steuerfreiheit müssen Trinkgelder verbucht werden ...mehr

Online-Vermietungsportale auskunftspflichtig

Trotz der Steuerfreiheit müssen Trinkgelder verbucht werden ...mehr

Umsatzsteuer: Regelsteuersatz auch ohne eigenen Verzehrbereich

Illustration

Umsatzsteuer

Zwar gilt infolge der Corona-Pandemie noch bis 31.12.2022 die Sonderregelung, dass Gastronomen im Rahmen ihrer Restaurantdienstleistungen auf die Abgabe von Speisen nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % verrechnen müssen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 Umsatzsteuergesetz/UStG). Dennoch sollten die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze für die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen und für den Vor-Ort-Verzehr weiterhin beachtet werden.

Fast Food im Einkaufszentrum

Dass die Bestimmung des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes mitunter schwierig sein kann, zeigt der Fall einer Fast-Food-Filiale, den das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden hat (Urteil vom 4.9.2019, 5 K 404/14 U). Der Imbissbetrieb war in einem Einkaufszentrum angesiedelt. Die vorgefertigten Speisen wurden in Einwegverpackungen abgegeben. Im Gemeinschaftsbereich des Einkaufszentrums standen allgemeine Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die von den Kunden des Imbissbetriebs gemeinsam mit den Kunden anderer Gastronomiebetriebe für den Verzehr der Speisen an Ort und Stelle genutzt werden konnten. Dem FG genügten diese allgemeinen Sitzgelegenheiten zur Festsetzung des Regelsteuersatzes auf die abgegebenen Speisen und Getränke des Fast-Food-Betriebs. Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az. V R 42/20).

Stand: 29. September 2021

Bild: .shock - stock.adobe.com

hCards

Dr. Wilfried Hackmann
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Wilfried Hackmann Steuerberater und Wirtschaftsprüfer work Bahnhofstraße 61 65185 Wiesbaden Deutschland work 0611 – 26768 - 0 fax 0611 – 379589 www.hackmann-stb-wp.de
Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20