Dr. Wilfried Hackmann , Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Springe direkt:

Landwirtschaftsnews

Temporäre Umsatzsteuersenkung

Auswirkungen auf Land- und Forstwirtschaft ...mehr

Land – und forstwirtschaftlicher Verpachtungsbetrieb

Streitpunkt betriebliche oder private Grundstücke ...mehr

Beitrag Übertragung einer § 6b Rücklage

Übertrag vom landwirtschaftlichen Betrieb auf Personengesellschaft? ...mehr

Biogasanlage - Vorsicht umsatzsteuerpflichtige Wärmeabgabe

Umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Zuwendungen ...mehr

Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen

Rentenzahlungen im Zusammenhang mit einer Hofübertragung ...mehr

Steuerfreie Entnahme des Betriebsleiterhauses

Werden zum Land- und Forstwirtschaftsbetrieb gehörende Teile des Betriebsvermögens entnommen, fällt im Regelfall ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn an. ...mehr

Zusammenlegung freier Vieheinheiten

Landwirte können zur Vermeidung einer gewerblichen Einstufung freie Vieheinheiten zusammenlegen. ...mehr

Beitrag Übertragung einer § 6b Rücklage

Illustration

§ 6b Rücklage

Landwirte können den Erlös aus der Veräußerung von landwirtschaftlichem Grund und Boden oder Gebäude für bestimmte Zeit in eine sogenannte § 6b Rücklage einstellen und so vorübergehend die Besteuerung der stillen Reserven vermeiden. Spätestens nach vier Jahren ist die Rücklage aufzulösen, sofern die Landwirtin/der Landwirt bis dahin keine Reinvestitionen getätigt hat.

Übertragung

Ein Landwirt hat eine solche für seinen landwirtschaftlichen Betrieb gebildete Rücklage in eine Kommanditgesellschaft eingebracht, an der er beteiligt ist. Das Finanzamt lehnte die Übertragung ab mit der Begründung, es wäre nur eine rechtsträgerbezogene Reinvestition zulässig. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG München wies im Urteil vom 25.7.2017, 5 K 3197/13 die Klage als unbegründet zurück. Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az BFH IV R 7/19).

Stand: 01. September 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

hCards

Dr. Wilfried Hackmann
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Wilfried Hackmann Steuerberater und Wirtschaftsprüfer work Bahnhofstraße 61 65185 Wiesbaden Deutschland work 0611 – 26768 - 0 fax 0611 – 379589 www.hackmann-stb-wp.de
Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20