Dr. Wilfried Hackmann , Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Springe direkt:

Landwirtschaftsnews

Umsatzsteuerfreie Vermietung an Pauschallandwirte

Finanzverwaltung passt Umsatzsteuer-Anwendungserlass an ...mehr

Kiesgrube als Teil der Landwirtschaft

Zuordnung zum Landwirtschaftsbetrieb ...mehr

Aufgabe eines Landwirtschaftsbetriebs

Betriebsaufgabeerklärung zwingend erforderlich ...mehr

Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Bestimmung der zutreffenden Einkunftsart ...mehr

Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte nutzen

Landwirtschaftsbetrieb versus Gewerbebetrieb ...mehr

Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Illustration

Besteuerung nach Durchschnittssätzen

Land- und Forstwirte versteuern ihren Gewinn aus dem Landwirtschaftsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen nach Durchschnittssätzen (§ 13a Einkommensteuergesetz/EStG). Diese Sonderbesteuerung gilt allerdings nicht für Einkünfte aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen, wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat. Im Streitfall pachtete der Ehegatte von seiner Ehefrau einen landwirtschaftlichen Hof, den er zunächst selbst bewirtschaftete. Wenig später verpachtete er einen Teil der Flächen an einen Dritten (Unterverpachtung). Die Erträge daraus versteuerte der Landwirt unter Abzug seiner Werbungskosten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt rechnete die Bruttopachteinnahmen hingegen ohne Abzug von Werbungskosten dem landwirtschaftlichen Durchschnittssatzgewinn hinzu.

Werbungskostenabzug

Das FG ließ den Werbungskostenabzug zu und rechnete die Überschüsse den Verpachtungseinkünften i.S. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu. Die unverpachteten Flächen zählen nach Ansicht des Gerichts nicht zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Verpächters, denn er ist weder zivilrechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer.

Revision anhängig

Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 38/20).

Stand: 07. Juni 2021

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

hCards

Dr. Wilfried Hackmann
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Wilfried Hackmann Steuerberater und Wirtschaftsprüfer work Bahnhofstraße 61 65185 Wiesbaden Deutschland work 0611 – 26768 - 0 fax 0611 – 379589 www.hackmann-stb-wp.de
Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20