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Landwirtschaftsnews

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Umsatzgrenze für Durchschnittssatzbesteuerung

Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze aus Landwirtschaft seit 2022 an Umsatzgrenze gebunden ...mehr

Regelbesteuerung oder Durchschnittssätze?

Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze aus Landwirtschaft seit 2022 an Umsatzgrenze gebunden ...mehr

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

Welche Steuerbelege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können ...mehr

Jägerprüfung als Zweckbetrieb

Warum ein gemeinnütziger Naturerhaltungsverein Jägerprüfungen steuerfrei durchführen darf ...mehr

Landwirtschaftliche Kleinbetriebe

Bewirtschaftete Flächen über 3000 qm gelten in der Regel als Landwirtschaftsbetrieb ...mehr

Ersatzbeschaffungsrücklagen auflösen

Reinvestitionsfristen für vor Beginn der Coronapandemie gebildete Ersatzbeschaffungsrücklagen nochmalig verlängert ...mehr

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

Frau im Büro

Aufbewahrungsfristen

Buchführungspflichtige Landwirtinnen und Landwirte müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungsbelege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt auch für Landwirte, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Empfangene und abgesendete Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, soweit sie steuerlich von Bedeutung sind, sind mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist oder der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist, oder bei Bilanzen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss fest- bzw. aufgestellt wurde (§ 147 Abs. 4 der Abgabenordnung).

Unterlagen, die zum 31.12.2022 vernichtet werden können

Zum Jahreswechsel können Landwirtinnen und Landwirte Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2012 vernichten. Voraussetzung ist, dass in diesen Dokumenten der letzte Eintrag im Jahr 2012 erfolgt ist. Handels- oder Geschäftsbriefe, die sie in 2016 empfangen oder abgesandt haben sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahr 2016 und früher können ebenfalls vernichtet werden.

Ablaufhemmung der Frist

Unabhängig von der obigen Regelverjährung gilt eine Aufbewahrungspflicht, solange die Dokumente für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung sind. Lieferscheine müssen nur dann aufbewahrt werden, wenn sie einen Buchungsbeleg oder Rechnungsbestandteil darstellen.

Stand: 28. November 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

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Dr. Wilfried Hackmann
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Wilfried Hackmann Steuerberater und Wirtschaftsprüfer work Bahnhofstraße 61 65185 Wiesbaden Deutschland work 0611 – 26768 - 0 fax 0611 – 379589 www.hackmann-stb-wp.de
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